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Buchhaltung
&
Jahresabschlüsse

Wir sichern Ihre
laufende Finanzbuchhaltung

In unserem Büro wird Ihre laufende Finanzbuchhaltung monatlich bearbeitet und anhand einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) analysiert. Sofern erforderlich, werden Umsatzsteuervoranmeldungen angefertigt. Zudem bieten wir an, für Ihre Angestellten die Lohnabrechnungen zu erstellen und in der Buchhaltung zu verarbeiten. Hier sind wir auch auf Themen wie z.B. Baulohn spezialisiert. Die zeitnahe Vornahme dieser Tätigkeiten sichert zum einen die Einhaltung sämtlicher relevanten Termine und zum anderen die rechtzeitige Identifikation von steuererheblichen Umständen, die einer Optimierung oder Klärung bedürfen. Alle Mitarbeiter sind durch umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen befähigt, die vielfältigen und häufig komplexen Tätigkeiten durchzuführen. So ist auch eine umfassende Abwesenheitsvertretung möglich.

Wir erstellen Ihren
Jahresabschluss

Zum Jahresende erstellen wir schließlich gemäß den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Ihren Jahresabschluss. Hier sind insbesondere die Jahresabschlüsse für Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften nach § 4 Abs. 1 und § 5 Einkommensteuergesetz sowie für die freien Berufe die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz zu nennen.

Für Privatpersonen mit umfangreichen Grundvermögen, können für die einzelnen Gebäudeeinheiten separate Buchführungen erstellt werden, die eine unterjährige und zeitnahe Hausverwaltung ermöglichen, so dass zum Jahresende die Anfertigung von Hausnebenkostenabrechnungen und die Übernahme der Daten in die persönliche Einkommensteuererklärung unkompliziert erfolgen kann.